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Das
Bundesdatenschutzgesetz aus dem Jahr 2001 verlangt eine Reihe
von Anpassungen im Handling personenbezogener Daten.
Wesentliche
Punkte hierbei sind:
- Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
bei Unternehmen, in denen mehr als vier Mitarbeiter personenbezogene
Daten verarbeiten,
- Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses,
daß auch außenstehenden zugänglich gemacht
werden muß,
- Vorabkontrolle besonders risikoreicher
Datenverarbeitungen,
- neue Regelungen zum Einsatz von Chipkarten
und Videoüberwachung etc.
Zum Stichtag 23.05.2004 mußten die neuen
Regelungen auch bei zum Inkrafttreten des BDSG bereits bestehenden
Verfahren umgesetzt sein. - Es drohen erhebliche Bußgelder!
Wir helfen Ihnen gern bei der gesetzeskonformen
Umsetzung des neuen Bundesdatenschutzgesetzes, indem wir Ihnen
einen externen Datenschutzbeauftragten zur Seite stellen.
Rufen Sie uns an-wir beraten Sie gern über
Möglichkeiten und Kosten:
Tel. 040
/ 52 87 73 50
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Hinweis: Es findet keine Rechtsberatung statt
- alle Verweise auf Gesetze und Vorschriften erfolgen ausschließlich
im Zusammenhang mit der Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter.
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