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Das
Bundesdatenschutzgesetz aus dem Jahr 2001 bietet in seinem
§ 9a die Möglichkeit, Produkte und Verfahren hinsichtlich
Ihrer Qualität im Datenschutz prüfen und zertifizieren
zu lassen. Leider sind hier jedoch bis heute die notwendigen
Ausführungsbestimmungen nicht erlassen worden, so dass
einzig im Land Schleswig-Holstein auf Basis des Landesdatenschutzgesetzes
SH eine eigene Rechtsverordnung für ein Datenschutz-Gütesiegel
entwickelt wurde.
Unser
Geschäftsführer hat die Entwicklung dieses Zertifizierungs-verfahrens
für IT-Produkte als technischer Projektleiter im Hause
des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz
(ULD-Aufsichtsbehörde für den Datenschutz in Schleswig-Holstein)
in den Jahren 2002/2003 begleitet und steht Ihnen heute als
anerkannter
Sachverständiger<externer Link>
(Technik) gemäß § 3 Abs. 1 DSAVO
zur Begutachtung Ihrer Produkte zur Verfügung.
Weitere
Informationen zum Datenschutz-Gütesiegel erhalten Sie
direkt beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz<externer
Link>.
Rufen Sie uns an-wir beraten Sie gern über
Möglichkeiten und Kosten:
Tel. 040
/ 52 87 73 50
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Hinweis: Es findet keine Rechtsberatung statt
- alle Verweise auf Gesetze und Vorschriften erfolgen ausschließlich
im Zusammenhang mit der Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter.
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